Kein Reiseführer führt nach Köln-Bickendorf. Die U-Bahn-Haltestelle Akazienweg liegt weit weg vom Kölner Stadtzentrum. Dort stößt man auf Schritt und Tritt auf Schichten der 2.000-jährigen Geschichte: auf Römerruinen unter dem Pflaster und auf den Dom, der seit dem 13. Jahrhundert in den Himmel wächst. Aber Bickendorf gehört nicht zu diesen Schichten. Bickendorf ist einfach da.

Wer an der KVB-Haltestelle Akazienweg die Rolltreppe hinauffährt, sieht einen goldenen Findling. Er balanciert locker auf einem Tor. Dann erscheint eine Inschrift: IANVA IVDICII. Das Tor des Gerichts. Auf der anderen Seite steht für den, der hindurchgeht: VIATORI ILLEGALI — dem unrechtmäßigen Reisenden.

Der Bildhauer Heinrich Brummack entwarf das Denkmal mit dem Architekten Jochen Scharf. Die lateinische Inschrift stammt von Professor Michael Sievernich SJ aus Frankfurt. Das Tor wurde 1989 aufgestellt, im Rahmen eines kommunalen Programms zur künstlerischen Gestaltung der neuen Ehrenfelder U-Bahn-Stationen. Sechs Haltestellen erhielten damals, zwischen 1989 und 1992, Kunstwerke verschiedener Künstlerinnen und Künstler.
Das Denkmal des Schwarzfahrers nennt es der Volksmund. Der offizielle Titel lautet schlicht Tor mit dem goldenen Stein. Es ist das unbekannteste und vielleicht klügste von allen.

Der drohende Goldstein soll das schlechte Gewissen verkörpern — ein Damoklesschwert aus Sandstein. Ein Triumphbogen für den Gesetzesbruch. In einer Stadt, die weiß, was echte Triumphbögen sind. Und die sich selbst nicht allzu ernst nimmt. Das kölsche Grundgesetz — jener Gegenentwurf zu allen Verfassungstexten — regelt solche Fälle mit Artikel sechs: „Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet. “ Was wir nicht kennen, brauchen wir nicht. Weg damit.
Fott domet
1993 versuchte die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum ersten Mal, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren — vermutlich ohne das kölsche Grundgesetz zu kennen. Seitdem gab es fünf weitere Versuche. Jedes Mal scheiterten sie. Rund 7.000 Menschen kommen pro Jahr ins Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen können.

Ohne viel Aufhebens hat die Stadt Köln 2024 aufgehört, Schwarzfahrer anzuzeigen. Et hätt noch immer jot jejange. Es ist immer gut gegangen. Artikel drei des kölschen Grundgesetzes. Der Goldstein liegt weiterhin oben.
Das kölsche Grundgesetz hat unserer japanischen Gastautorin zur Erleuchung auf Schinen verholfen.
Denkmäler begegnen uns überall – auf Reisen, in der Stadt, auf dem Land, im Museum. Doch was macht ein Denkmal aus? Wer entscheidet, was wir erinnern? Keine Reise ohne Denkmal eröffnet einen Streifzug durch die Vielfalt dessen, was Menschen auf Sockel heben. In der Stadt drängen sich die Denkmäler dicht: Denkmal und Stadt zeigt, wie man in Bamberg an einem Denkmal vorbeigeht – und trotzdem klüger wird. Auf dem Land hingegen zieht ein einzelnes Monument von weitem an: Denkmal auf dem Land erzählt von der stillen Magie solcher Orte. Natur und Denkmal fragt, was passiert, wenn die Natur das Denkmal zurückerobert. Wo Kunst und Denkmal verschmelzen, führt der Weg nach Kassel: Denkmal und Kunst blickt in die documenta-Stadt. Und wer ist selbst ein Denkmal? Jeder ist ein Denkmal – so behauptet es ein Kasseler Sockel aus rotem Sandstein, auf dem in großen Lettern „ICH“ steht. Die Stadt Köln hat voller Selbstironie den Schwarzfahrern ein Denkmal gesetzt. Paris schließlich denkt das Denkmal neu: Wer ein vergessenes, denkmalgeschütztes Grab im Père Lachaise restauriert, darf danach darunter liegen – Denkmal sucht Erben erzählt von einem Losverfahren, das Denkmalschutz und Ewigkeit verbindet.